Schmerzfrei beim Zahnarzt: Vollnarkose und Lachgas

Es gibt viele Gründe, wieso manchmal eine lokale Betäubung beim Zahnarzt nicht ausreicht. Ob Sie unter Zahnarztphobie leiden oder eine lange Zahn-OP es erfordert: Wir von SmartDent sorgen dafür, dass unsere Patienten dank einer Sedierung durch Lachgas oder durch Vollnarkose einen entspannten Aufenthalt in unseren Praxen haben. Sie begeben sich dabei in die Hände professioneller Narkoseärzte.

Unsere Mittel gegen Zahnarztangst und Schmerzen

In unserem Praxisverbund verwenden wir – neben der örtlichen Betäubung – Lachgas und Vollnarkose zur Sedierung.

  • Bei der Lachgas-Sedierung  wird eine Entspannung bei Bewusstsein herbeigeführt. Sie gilt als sanfte und sehr sichere Methode.
  • Die Vollnarkose, der künstliche Tiefschlaf, schaltet jegliche Erinnerung sowie das Bewusstsein aus.

Welche der beiden Methoden jeweils angewandt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie die Art und Länge der Behandlung, aber auch die Angst vor der Behandlung selbst. Wir nehmen Angstpatienten ernst und ermitteln gemeinsam mit Ihnen, auf welche Weise wir Ihnen den Aufenthalt beim Zahnarzt erleichtern können.

dentale Lachgassedierung

  • deutliche Entspannung bei vollem Bewusstsein
  • für Patienten mit Angst oder Würgereiz
  • für alle Arten von zahnmedizinischen Eingriffen
  • sehr wenig Nebenwirkungen
  • keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Lachgas gilt als sanfte und – dank modernster Technik – sichere Methode für eine Sedierung beim Zahnarzt. Für Angstpatienten oder Patienten, die mit starkem Würgereiz auf Behandlungen reagieren, ist Lachgas eine gute und schnelle Option: Man bleibt bei vollem Bewusstsein, muss mit wenig Nebenwirkungen rechnen und ist schnell wieder auf den Beinen. Zudem ist diese Option eine günstigere Alternative zur Vollnarkose. Dass Patienten während der Zufuhr von Lachgas lachen müssen, ist übrigens nicht unbedingt so. Stattdessen setzt eine von allem losgelöste Entspannung ein.

Baldus Sedation Logo
Lachgassedierung - Vorteile als Patient

Wie funktioniert eine Lachgasbehandlung beim Zahnarzt?

Das geruchlose, etwas süßlich schmeckende Gas wird über eine Nasenmaske eingeatmet – dabei wird zuerst reiner Sauerstoff zugeführt und dann das Lachgas hinzugefügt. Die Konzentration wird unter Überwachung nach und nach gesteigert und angepasst. Sobald das Gas über die Lunge aufgenommen wurde, wirkt es sehr schnell – häufig bereits nach 4 Minuten: Es entsteht eine „gleichgültige“ Entspannung, bei der Ängste unterdrückt werden. Wenn die Sedierung wirkt, wird mit der Betäubung und der eigentlichen Zahnbehandlung begonnen. Ist die Behandlung beendet, leitet man das Lachgas durch das Geben von reinem Sauerstoff wieder aus dem Körper. Da das Gas nicht vom Körper verstoffwechselt wird, klingt die Wirkung schnell wieder ab und nichts bleibt im Körper zurück.

Welche Risiken und Nebenwirkungen hat Lachgas?

Lachgas gilt als sehr sanfte Sedierungs-Methode, bei der keine Allergien bekannt sind und fast nie Nebenwirkungen auftreten. Sehr selten kommt es während der Lachgaszufuhr zu Schwindel, Übelkeit oder Kopfschmerzen. Sollte dies der Fall sein, kann dank modernster Geräte noch während der Behandlung die Lachgaskonzentration angepasst werden.

Wenn Sie bei einer Behandlung eine Sedierung mit Lachgas wünschen, klären wir Sie in einem persönlichen Gespräch über alle individuellen Risiken (zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Erkrankungen der Lunge) sowie über die nötigen körperlichen Voraussetzungen auf.

Vollnarkose beim Zahnarzt

  • künstlicher Tiefschlaf, ohne Bewusstsein und Erinnerung
  • bei größeren chirurgischen Eingriffen
  • für Angstpatienten
  • Durchführung durch einen Anästhesisten
  • Kostenübernahme der Krankenkasse, wenn absolut medizinisch notwendig

Mit einer Vollnarkose bekommen Sie von Ihrer Zahnbehandlung nichts mit. Sie kommt einerseits zum Einsatz, wenn langwierige, umfangreiche Eingriffe an Ihren Zähnen vorgenommen werden, beispielsweise das Entfernen der Weisheitszähne oder bei mehreren Zahnimplantaten. Andererseits ist eine Vollnarkose auch häufig das einzige Mittel, um Angstpatienten eine Zahnbehandlung zu ermöglichen, da Angstfaktoren wie laute Geräusche oder Spritzen keine Rolle mehr spielen. Der Eingriff wird dabei von einem Narkosearzt (Anästhesist) durchgeführt, der die Vollnarkose durchführt und überwacht.

Wie funktioniert die Vollnarkose beim Zahnarzt?

Nach einer ausführlichen Anamnese durch den zuständigen Anästhesisten und einer Aufklärung über die Risiken kann die Narkose durchgeführt werden. In der Einschlafphase erhält der Patient zunächst ein Beruhigungsmittel – erst danach wird das eigentliche Narkosemittel über einen gelegten Zugang gegeben. Wirkt die Narkose, kann der Zahnarzt mit der Behandlung unter Vollnarkose beginnen. Der Anästhesist bleibt währenddessen vor Ort, um die Werte des Patienten zu überwachen und das Narkosemittel zu dosieren. Nach der Zahn-OP wird die Gabe des Mittels in der Aufwachphase verringert bzw. gestoppt und der Patient erwacht. Der Körper braucht anschließend einige Stunden, bis er sich wieder normal fühlt und normal reagiert.

Welche Risiken und Nebenwirkungen hat die Vollnarkose?

Dank moderner Narkosemittel, einer ausführlichen Aufklärung sowie einer Anamnese, die Allergien, Krankheiten und Vorbelastungen ausschließt, laufen heute die meisten Vollnarkosen unproblematisch. Bei gesunden Menschen gelten sie als sicher. Dennoch ist die Vollnarkose ein Eingriff, die den Organismus belastet. Müdigkeit, Kopfschmerzen und Übelkeit sind möglich, sehr selten können andere Komplikationen auftreten. Daher wird eine Vollnarkose immer genauestens mit unseren Experten im Vorgespräch besprochen.

Narkose Optionen bei Kindern

Gerade kleine Kinder können sich sehr ängstlich und unruhig auf dem Zahnarztstuhl verhalten. Bei einer größeren, länger andauernden Behandlung können diese Faktoren die Behandlung in die Länge ziehen oder sogar unmöglich machen. Abhängig von der Behandlungsart, -dauer und den besonderen Anforderungen des jeweiligen Kindes ist deshalb eine Lachgas-Sedierung oder Vollnarkose bei Kindern möglich. Die Prozedur erfolgt dabei unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten und nach einer ausführlichen Beratung.